Am 01. 02. 2011 wird die elektronische Signatur zur Pflicht!
e.siqia hat mit seinen Partnern den nächsten Schritt bei der Umsetzung des eANV vorbereitet. Hierfür wurde die gesamte Prozesskette vom Erzeuger bis zum Entsorger untersucht und das beteiligte Umfeld wie Fahrzeuge und/oder Standorte genauer betrachtet. Das Ergebnis präsentiert e.siqia erstmalig auf der IFAT ENTSORGA 2010: Die mobile Signatur – Kofferlösung!
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LAeK: Start sicherer medizinischer Kommunikation mit Signatur
e.siqia unterstützt die Landesärztekammer Hessen bei der Einführung der sicheren elektronischen Kommunikation mittels Arztausweis einschl. qualifizierter elektronischer Signatur. Die Spezialisten liefern die universelle Signaturschicht - esiCAPI - zur elektronischen Signatur von Arztbriefen, Diagnosedaten und weiteren Patienteninformationen direkt aus der Dokumentenablage sowie die erforderlichen Softwarekomponenten zur Verschlüsselung von E-Mails aus allen gängigen E-Mail-Programmen.
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Qualifizierte Signatur für Rechnungen - Entschließung des EU-Parlaments
Das EU-Parlament hat beschlossen, die qualifizierte elektronische Signatur zu erhalten und gleichberechtigt als Maßnahme der Dokumentensicherheit – neben den (deutlich teureren) Maßnahmen der Prozesssicherheit – zuzulassen.
Bestandteil der e.siqia Produkte ist die geforderte Verfahrensbeschreibung für diesen Prozess.
Damit liefert e.siqia seinen Kunden eine vollständige, wirtschaftliche und zukunftsorientierte Lösung.
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e.siqia ist Mitglied bei TeleTrusT Deutschland e.V. Der IT-Sicherheitsverband wurde im Jahr 1989 gegründet, um verlässliche Rahmenbedingungen für den vertrauenswürdigen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu schaffen.
Grundsätzlich sieht der Ministerrat seine Entschliessung als Abbau von Bürokratie und Bürokrateikosten an. Auffällig ist, dass die Betrugsbekämpfung in dieser Entschliessung weniger wichtig geworden zu sein scheint.
"Die sicherste Variante des elektronischen Rechnungstauschs wird es sein, sich auf bereits erprobte Verfahren zu verlassen", meint PwC-Experte Gröger, denn sie bedürfen keiner individuellen Abstimmung. Dazu steht nur die Rechnungsübertragung per qualifizierter elektronischer Signatur zur Verfügung.